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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2011 - 2 Sa 296/10   

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https://dejure.org/2011,20691
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2011 - 2 Sa 296/10 (https://dejure.org/2011,20691)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.01.2011 - 2 Sa 296/10 (https://dejure.org/2011,20691)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 2 Sa 296/10 (https://dejure.org/2011,20691)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Betriebsprüferin einer Versicherungsanstalt

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 TVG, § 22 BATO, Anl 1a BATO
    Eingruppierung einer Betriebsprüferin einer Versicherungsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Betriebsprüferin bei der Deutschen Rentenversicherung Nord

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BAT -TgRV-O § 22; TVÜ-TgDRV § 17
    Eingruppierung einer Betriebsprüferin bei der Deutschen Rentenversicherung Nord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 191/04

    Eingruppierung - Betriebsprüfer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2011 - 2 Sa 296/10
    Nachdem es aufgrund der obigen Ausführungen auf die besonderen Verhältnisse bei der Prüfung nach Insolvenzereignissen nicht ankommt, liegt lediglich ein im Streit stehender Arbeitsvorgang - nämlich die planmäßige Prüfung - vor (vgl. BAG vom 23.02.2005, 4 AZR 191/04).

    Eine pauschale Überprüfung ist daher ausreichend (hier: BAG vom 23.02.2005, 4 AZR 191/04 m. w. N.).

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2011 - 2 Sa 296/10
    Darüber hinaus entsprach die vorübergehende Übertragung auch billigem Ermessen (vgl. hierzu BAG vom 17.04.2002, 4 AZR 174/01).
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2011 - 2 Sa 296/10
    Der Status der Klägerin als Betriebsprüferin ist nicht tariflich, sondern arbeitsvertraglich bestimmt und kann deshalb auch nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung geändert werden (BAG vom 12.03.2008, 4 AZR 93/07).
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